Alle Kategorien > Compliance > Deutsches Arbeitszeitgesetz

Deutsches Arbeitszeitgesetz

Hier sind die wichtigsten Gesetze und Regeln für Sie zusammengefasst. Für den vorliegenden Artikel übernehmen wir keine Haftung. Bei rechtlichen Fragen oder genaueren Angaben empfehlen wir die Rücksprache mit einer juristischen Fachkraft.

Die genauen Regelungen und Ausnahmen können Sie HIER nachlesen.


Maximale Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden

Das deutsche Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmende, indem es maximale Arbeitszeiten und Verbote für bestimmte Tage festlegt.

Es besagt, dass Arbeitstage normalerweise nicht länger als 8 Stunden dauern dürfen und dass Arbeit an Sonntagen in der Regel verboten ist, es sei denn, es gibt Ausnahmen. Insgesamt darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden somit nicht überschreiten. 

Es gibt eine Ausnahmeregel, die besagt, dass die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann. Das bedeutet, dass die Wochenarbeitszeit kurzfristig auf maximal 60 Stunden erhöht werden kann. Dies muss aber ausgeglichen werden, sodass im Durchschnitt über einen Zeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet wird. In dieser Software wird der Ausgleich allerdings nicht gemessen und muss daher eigenständig bedacht und durchgeführt werden.


Ruhepausen

Alle Arbeitnehmenden haben das Recht auf Pausen während ihrer Arbeitszeit. Diese dienen hauptsächlich der Erholung und der Verpflegung. 

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen Arbeitnehmende durch im Voraus festgelegte Ruhepausen von mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Dies ist gesetzlich festgelegt.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden sollte die Ruhepause insgesamt 45 Minuten betragen. 

Diese Ruhepausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.


Ruhezeiten

Ruhezeiten sind wichtig, um die Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden zu erhalten.

Nach Beendigung der täglichen Arbeit müssen Arbeitnehmende eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Innerhalb einer Woche müssen Arbeitnehmende eine zusammenhängende Ruhezeit von insgesamt 24 Stunden haben 

In bestimmten Branchen wie Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft und Tierhaltung kann die tägliche Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden. Diese Verkürzung muss jedoch innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen werden. In dieser Software wird der Ausgleich allerdings nicht gemessen und muss daher eigenständig bedacht und durchgeführt werden.

In Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen können verkürzte Ruhezeiten durch Rufbereitschaften, die höchstens die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

War dieser Artikel nützlich für Sie?

Ja, das war nützlich

Nein, das war nicht nützlich